Was ist zu tun?
Der Tod ist eingetreten
Nach dem Tod eines geliebten Menschen sind viele Angehörige zunächst von dem Verlust und der Trauer überwältigt. Trotzdem müssen viele Dinge geregelt werden. Was genau ist zu tun, wenn ein Mensch gerade gestorben ist?
Der Tod tritt zu Hause ein:
- Der Arzt muss zunächst benachrichtigt werden, wenn der Tod in der Wohnung eingetreten ist.
- Dieser stellt den Totenschein aus und hinterlässt diesen bei dem Verstorbenen.
- Danach beauftragen Sie das Bestattungsinstitut, um den Verstorbenen abholen zu lassen und alles Weitere zu besprechen.
Der Tod tritt im Krankenhaus ein:
- Der (behandelnde) Arzt stellt den Totenschein aus.
- Sie beauftragen das Bestattungsinstitut, um den Verstorbenen abholen zu lassen und alles Weitere zu besprechen.
Wichtige Dokumente, die Sie zur Hand haben sollten:
Ist ein Menschen verstorben, stehen die Angehörigen in der Pflicht, die folgenden Unterlagen zusammenzustellen und jeweils im Original zum Gespräch mitzubringen, damit der Bestatter diese der Behörde zur Beurkundung vorlegen kann:
- Personalausweis des Verstorbenen,
- Todesbescheinigung (vom Arzt) bzw. Leichenschauschein,
- bei Ledigen Geburtsurkunde,
- bei Verheirateten Auszug aus dem Familienbuch. Ist für die Ehe kein Auszug aus dem Familienbuch vorhanden, ist die Heiratsurkunde vorzulegen.
- bei Geschiedenen Rechtskräftiges Scheidungsurteil und Heiratsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch,
- bei Verwitweten Auszug aus dem Familienbuch mit Sterbeeintrag des Ehepartners oder Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners,
- ggf. vorhandener Bestattungsvorsorgevertrag
- ggf. Versichertenkarte der jeweiligen Krankenkasse
- Sozialversicherungs- bzw. Rentennummer
- ggf. Versicherungsunterlagen
Die folgenden Aufgaben übernehmen wir für Sie:
- Wir übernehmen die Einbettung und die Überführung des Verstorbenen,
- Wir übernehmen die Beurkundung beim Standesamt des Sterbeortes,
- Wir erledigen für Sie sämlichte Formalitäten,
- Wir beraten Sie beim Erwerb einer Grabform und suchen diese auf dem Friedhof zusammen mit Ihnen aus,
- Wir terminieren die Trauerfeier bzw. Beisetzung bei den Friedhofs- und Kirchenämtern,
- Wir organisieren die dekorative sowie musikalische Gestaltung der Trauerfeier nach Ihren individuellen Wünschen,
- Wir erstellen und drucken individuelle Trauerbriefe und Dankkarten,
- Wir annoncieren für Sie Traueranzeigen in den Tageszeitungen,
- Wir buchen für Sie die Gaststätte,
- Nach Wunsch bestellen wir für Sie ebenfalls das Blumenaufgebot.
Diese Schritte sind Ihnen vorbehalten:
- die Adressen für Anschriften Trauerbriefe Zusammenstellen,
- weitere Angehörige und Freunde benachrichtigen,
- den Erbschein beantragen und das Testament eröffnen lassen (evtl. Notar einschalten),
- die Wohnung kündigen und räumen lassen,
- Abmelden des Autos und der Kfz-Versicherung veranlassen,
- Abbestellung von Dienstleistungen (Lebensmittel),
- Versorgung / Unterbringung der Haustiere
- Regelung im Bezug auf die Haus-/Wohnungsschlüssel
- Umbestellung der Post
- Daueraufträge bei Banken/Sparkassen ändern
- Fälligkeit von Terminzahlungen
- Regulierung der Heizungsanlage und Abstellen von Gas und Wasser veranlassen
- Fenster verschließen (Stecker aus Steckdosen entfernen)
- Benachrichtigung evtl. Kreditgeber
- Benachrichtigung von Kunden
- Einschaltung eines Rechtsanwaltes/Notars
- Einschaltung eines Steuerberaters
- Beamtenversorgung - Beantragung der Versorgungsbezüge bei zuständiger Dienstbehörde und Zusatzversicherung im öffentlichen Dienst