Die Wahl der letzten Ruhestätte

Wer entscheidet über Bestattungsart und Bestattungsort?

Für die Wahl von Bestattungsart und Bestattungsort ist in erster Linie der Wille der verstorbenen Person ausschlaggebend. Je nach Bundesland gelten für dieses Thema individuelle Gesetze. Eine Einäscherung sollte entweder vom Verstorbenen oder durch berechtigte Verwandte ausdrücklich und schriftlich angeordnet werden. Ebenso verhält es sich mit der Urnenbeisetzung auf See. Klassische Erd- und Urnenbestattungen dürfen nur auf Friedhöfen vorgenommen werden.

Im Folgenden erhalten Sie einige Informationen über die verschiedenen Bestattungsarten sowie die diversen Grabformen.


Bestattungsarten

Erdbestattung

Die Erdbestattung ist die konventionelle Bestattungsart. Die verstorbene Person wird in einem Sarg auf einer Wahl- oder Reihengrabstelle der Erde übergeben. Je nach Bodenbedingungen und Friedhofssatzung, erwirbt man das Grab zwischen 20 und 35 Jahren. Man nennt diese Zeit "Ruhefrist". Es wird davon ausgegangen, dass nach der Ruhefrist keine menschlichen Überreste mehr zu finden sind.

Feuerbestattung

Für eine Feuerbestattung müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: Eine entsprechende Verfügung des Verstorbenen ist ebenso notwendig, wie eine zweite Leichenschau durch den Amtsarzt vor der Einäscherung im Krematorium. Vergleichbar mit der Dekomposition des Körpers bei einer Erdbestattung, kommt es bei der Verbrennung durch auf 800 Grad erhitzte Luft zu einer Dehydrierung. Der Vorgang ist jedoch viel schneller abgeschlossen: Er dauert nur ca. 90 Minuten. Nach der Verbrennung nimmt eine Aschekapsel die Asche des Verstorbenen auf. Sie trägt den Namen, das Geburts- und Todesdatum sowie das Datum der Einäscherung. Bestattet wird die Kapsel in einer Überurne - auch Schmuckurne genannt.

Seebestattung

Auch im Falle einer Seebestattung wird die Asche des Verstorbenen zunächst in eine Urne gefüllt. In Anwesenheit der Trauergäste wird diese wasserlösliche Urne auf hoher See von einem Schiff aus dem Meer übergeben. Nach der Beisetzung auf See erhalten die Hinterbliebenen auf Wunsch eine Landkarte mit den Koordinaten der Stelle, an der die Urne zu Wasser gelassen wurde.

Erinnerungsdiamanten

Eine reine Diamantbestattung ist in Deutschland aufgrund der geltenden Friedhofspflicht nicht erlaubt. Es ist aber beispielsweise möglich, ein gewisses Gewicht an Haaren in einem aufwendigen Verfahren zu einem sogenannten Erinnerungsdiamanten zu pressen. Dieses Verfahren dauert in der Regel 3 - 5 Monate. Nach der Herstellung des Diamanten erfolgt die Übergabe in einer Schatulle mit einem entsprechendem Zertifikat und kann in Schmuck eingefasst werden.

Gerne erhalten Sie nähere Informationen zu diesem umfangreichen Thema von uns. Wir arbeiten hier mit renomierten Unternehmen aus Deutschland und der Schweiz zusammen.


Grabformen

für die Erd- und Feuerbestattung

Wie die Zeremonie einer Bestattung, so gehört auch die Grabart zur Individualität des Verstorbenen. Zur Auswahl stehen verschiedene Varianten für die Erd- und der Feuerbestattung. Je nach Friedhof und Leistung fallen unterschiedlich hohe Kosten an. Die folgende Auflistung gibt einen Überblick über die Grabarten.
 

  Wahlgrab / Familiengrab (Erd- und Feuerbestattung)

Schon zu Lebzeiten den Friedhof und den Platz des Grabes auswählen – das ist möglich, wenn man sich für ein Wahlgrab entscheidet. Das Nutzungsrecht an diesem Grab kann immer wieder verlängert werden, beispielsweise im Zuge einer weiteren Beisetzung. Die Pflege und Gestaltung des Grabes liegt bei den Angehörigen.

 

  Reihengrab (Erd- und Feuerbestattung)

In Reihen platzierte Gräber werden in chronologischer Folge vom städtischen Träger belegt: Die Reihe wird mit jedem Verstorbenen fortgeführt. Die Grabstellen sind also für nur eine Bestattung ausgelegt. Die Pflege und Gestaltung des Grabes liegt bei den Angehörigen.
 

•   Anonymes Grab (Erd- und Feuerbestattung)

Die Belegung der Gräber erfolgt nach Vorgaben des einzelnen Friedhofes. Die Grabstätte wird nach der Beisetzung von der Friedhofsverwaltung eingesät und gepflegt. Es erfolgt keine Kennzeichnung der einzelnen Grabstellen.

 

•   Pflegefreies Grab (Erd- und Feuerbestattung)

Auf einem Rasengrab ist in der Regel ein Grabstein platziert, vorgeschrieben ist das jedoch nicht. Für Pflege des Rasens ist der Träger der Grabstelle (meist die Stadt) verantwortlich. Der Grabstein kann von den Angehörigen beschriftet werden.
 

•   Baumbestattung, pflegefrei (Feuerbestattung)

Die Baumbestattung wird mittlerweile auch auf ausgewählten Friedhöfen, wie z.B. auf dem Friedhof Brühl-Süd, im hiesigen Umkreis angeboten. Hier werden an einem Baum 16 Urnen zwischen den Wurzeln beigesetzt. Ein Stele, die nahe zum Baum steht, bietet Platz für die Inschrift der beigesetzten Verstorbenen. Ist der Baum vollständig bestückt, werden die Beisetzungsstellen von der städtischen Friedhofsgesellschaft angelegt.

 

•   Waldbestattung (Feuerbestattung)

In einem dafür gekennzeichneten Wald an der Wurzel eines Baumes wird die Urne beigesetzt.

 

•   Gemeinschaftsgrab (Feuerbestattung)

Die Grabstelle, das Grabdenkmal sowie die Grabpflege sind im Grabpreis für die gesamte Ruhfrist mitinbegriffen. Die Steinbeschriftung kann selbst gewählt werden. Diese Grabform hat sich mittlerweile auf dem Südfriedhof Brühl etabliert.

 

•   Urnenwände (Feuerbestattung)

Als Kolumbarium wird eine Urnenwand bezeichnet. Jede der Kammern in dieser Wand kann eine oder mehrere Urnen aufnehmen. Eine Gravur, meist in eine Marmorplatte gemeißelt, erinnert an die Verstorbenen.